Folgender Vorstosstext wird demnächst als eingechriebender Brief gleichzeit an alle Parteispitzen, Medien und Einzeladressaten verschickt werden, mit dem Ziel, eine Initiative zu lancieren.
Deine Kommentare können vorläufig über ein vorfrankiertes und voradressiertes Couvert in ein weiteres Couvert eingesandt werden – ein Forum für Kommentare ist in Planung:
Fachstelle für Gesellschaftsdissonanzschlichtung
Freyastrasse 20
8004 Zürich
Geschätzte Parteispitzen, Medien und Einzeladressaten
Initiativ-Vorstoss zur Einführung einer Privatnutzungs-Wohnraumsteuer in der Schweiz
Präambel:
Angesichts der zunehmenden Wohnraumknappheit, der steigenden Mietpreise und der damit verbundenen sozialen Ungleichheit in der Schweiz ist es erforderlich, steuerliche Anreize zur effizienteren Nutzung von privatem und primärem Wohnraum zu schaffen.
Eine zusätzliche Besteuerung von übergrossen Wohnräumen für Einzelpersonen oder Haushalte mit besonders hohen Wohnflächen stellt eine sinnvolle Massnahme dar, um Ressourcen gerechter zu verteilen und soziale Unausgewogenheit zu glätten. Menschen, die sich im Recht fühlen, die Natur für ihren Eigenbedarf überzubeanspruchen im Gegenvergleich zu demjenigen eines Tieres, werden durch diese Verfassungsänderung zur Vernunft gebracht.
Verfassungsergänzungsantrag
Auf der Grundlagen oben erwähnter Argumente wird folgende Verfassungsergänzung vorgeschlagen:
Artikel [xyz]: Gegenstand der Steuer
- Personen mit einer individuellen Wohnraumfläche zur privaten und primären Nutzung von mehr als 250m3 werden mit einer Privatnutzungs-Wohnraumsteuer belegt.
- Die Steuer wird für jede weiteren 62,5m3 Privatnutzungs-Wohnraum erhoben und beträgt 10% der Summe aus Einkommens- und Vermögenssteuer.
- Die Privatnutzungs-Wohnraumsteuer erhöht sich um weitere 5 Prozentpunkte für jede zusätzliche 62,5m3 Wohnraum.
Artikel [xyz + 1]: Definition der Steuerpflichtigen
- Steuerpflichtig sind natürliche Personen mit einem primären Wohnsitz in der Schweiz.
- Steuerpflichtige haben die Wohnraumgrösse innerhalb ihrer Steuererklärung offenzulegen und auf Verlangen der Steuerbehörde eine bauliche Vermessung zu gestatten.
Artikel [xyz + 2]: Berechnungsgrundlage
- Grundlage der Besteuerung ist das Volumen der bewohnten, privatgenutzen Fläche, berechnet nach Wohnfläche multipliziert mit der durchschnittlichen Raumhöhe.
- Die Steuer wird auf Basis der kumulierten Einkommens- und Vermögenssteuer einer steuerpflichtigen Person festgesetzt.
- Die zusätzlichen Steuerbeträge werden gestaffelt in 10%-Schritten mit einer progressiven Erhöhung um 5% je weitere 62,5m3 Wohnraumvolumen.
Artikel [xyz + 3]: Verwendung der Einnahmen
- Mit den Einnahmen aus der Privatnutzungs-Wohnraumsteuer werden natürliche Personen mit Einkommen bis maximal CHF 120’000 gemäss sämtlicher Lohnausweise entlastet.
Artikel [xyz + 4]: Kontrolle und Sanktionen
- Die Steuerbehörde kann stichprobenartige Prüfungen zur Wohnraumgrösse durchführen.
- Falsche Angaben oder Umgehungsversuche werden mit Nachzahlungen und strafrechtlichen Konsequenzen geahndet.
Artikel [xyz + 5]: Wegfall des Eigenmietwertes
- Mit Inkrafttreten der Privatnutzungs-Wohnraumsteuer wird die bisherige Erfassung des fiktiven Eigenmietwertes als steuerbares Einkommen vollständig aufgehoben.
- Eigentümer, welche zuvor den Eigenmietwert in ihrer Steuererklärung anzugeben hatten, unterliegen künftig ausschließlich der neuen Berechnungsgrundlage der Privatnutzungs-Wohnraumsteuer.
- Alle bestehenden Regelungen, welche auf den Eigenmietwert abstellen, sind dementsprechend anzupassen bzw. fallen weg
Artikel [xyz + 6]: Übergangsbestimmungen
- Für den Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung erfolgt eine schrittweise Umstellung von der bisherigen Eigenmietwertbesteuerung zur Privatnutzungs-Wohnraumsteuer.
- Steuerpflichtige haben in diesem Übergangszeitraum weiterhin Anspruch auf alle bisher geltenden Abzüge (etwa Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten), soweit dies eine Doppelbelastung ausschließt.
- Nach Ablauf des Übergangszeitraums entfällt der Eigenmietwert vollständig als Bemessungsgrundlage in allen Steuerarten.
Artikel [xyz + 7]: Evaluierung und Anpassung
- Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelung wird eine umfassende Evaluation durchgeführt, die auch die Auswirkungen des Wegfalls des Eigenmietwertes auf den Wohnungsmarkt und die steuerliche Gesamtbelastung untersucht.
- Im Rahmen der Evaluation sind, sofern notwendig, Anpassungen vorzunehmen, um die steuerliche Gerechtigkeit und Marktneutralität sicherzustellen.
- Die Evaluationsergebnisse werden der zuständigen Gesetzgebungsinstanz zur weiteren Beratung und möglichen Revision vorgelegt.
Inhalte stützen sich auf Recherchen mit ChatGPT Reasoning und folgende Quellen:
- Bundesamt für Statistik (BFS) | Wohnverhältnisse
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) | Dossier Steuerinformationen
- Vergleichbare Regelungen in Ländern mit Wohnraumknappheit | Deutschland
- Vergleichbare Regelungen in Ländern mit Wohnraumknappheit | Singapur
- Studien von ETH Zürich zur sozialökonomischen Wohnraumverteilung und Nachhaltigkeit
Geschätzte Medien und Parteispitzen, leiten Sie die nötigen Schritte ein, bitte.
[ Übersetzung auf RM, IT, FR wird getätigt durch DeepL ]