Folgender Vorstosstext wird demnächst als eingechriebender Brief gleichzeit an alle Parteispitzen, Medien und Einzeladressaten verschickt werden, mit dem Ziel, eine Initiative zu lancieren.
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Geschätzte Parteispitzen, Medien und Einzeladressaten
Verfassungsänderung zur Einführung einer Zuckersteuer in der Schweiz
Die Schweiz steht vor der dringenden Aufgabe, die Gesundheitskosten zu kontrollieren und gleichzeitig die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen des übermässigen Zuckerkonsums zu schützen. Eine der effektivsten Massnahmen zur Bekämpfung von Übergewicht, Diabetes Typ 2 und anderen gesundheitlichen Problemen ist die Einführung einer Zuckersteuer. Diese Massnahme hat sich in zahlreichen Ländern wie Frankreich, England und Chile als erfolgreich erwiesen. Auch in Mexiko, wo eine Zuckersteuer eingeführt wurde, ist der Zuckerkonsum gesenkt worden, was langfristig zu einer Entlastung des Gesundheitssystems führte. Bereits 54 Länder haben eine Zuckersteuer eingeführt. Die Einführung einer Steuer wird auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen.
Unter Süssgetränken fallen: Softdrinks, Fruchtsäfte, Energiedrinks und Eistees. Unsere Initiative sieht vor, eine Süssgetränkesteuer von 18% mit mehr als 6,25 g Zucker pro 100 ml und 10% Süssgetränkesteuer für Getränke mit weniger als 6,25 g Zucker pro 100 ml. Diese Steuer soll auf alle Süssgetränken mit zugesetztem Zucker sowie auf Süssgetränke mit Zuckeraustauschstoffen angewendet werden, unabhängig davon, welche Form von Süssungsmitteln verwendet wird. Zudem sind die betroffenen Produkte mit speziellen Warnhinweisen zu versehen.
Als Vorbild diene das Erfolgsmodell Chile, welches oben erwähnte Steueransätze-Strategien anwendet. Chile erhebt die Steuer auf Hersteller und Importeure und hat als erstes Land weltweit Warnhinweise in Form von schwarzen Achten auf Lebensmitteln und Getränken mit Zuckergehalt eingeführt, um die Bevölkerung auf die Gesundheitsrisiken hinzuweisen und zu sensibilisieren. Studien zeigen, dass der Kauf von stark zuckerhaltigen Getränken nach Einführung der Steuer um etwa 25% gesunken ist, während der Kauf von weniger gesüssten Alternativen gestiegen ist. So stellen wir sicher, dass die Gesundheitsgefahren von süssen Getränken insgesamt eingedämmt werden.
Die Einnahmen aus der Steuer sollen zur Senkung der Krankenkassenprämien genutzt werden. Damit würden die Belastungen der Bevölkerung durch hohe Gesundheitskosten gemildert und gleichzeitig ein aktiver Beitrag zur Förderung einer gesünderen Lebensweise geleistet.
Verfassungsänderung:
Auf der Grundlagen oben erwähnter Argumente wird folgende Verfassungsergänzung vorgeschlagen:
Artikel [xyz] (neu): Zweck der Zuckersteuer
- Die Schweiz erhebt eine Steuer auf süssstoffhaltige und zuckerhaltige Getränke, um die öffentliche Gesundheit zu fördern, den Zuckerkonsum zu reduzieren und die Gesundheitskosten nachhaltig zu senken.
- Diese Steuer dient als Massnahme zur Prävention von Krankheiten wie Diabetes Typ 2, Übergewicht und weiteren ernährungsbedingten Gesundheitsproblemen.
- Die Einnahmen aus der Zuckersteuer werden ausschliesslich zur Senkung der Krankenkassenprämien sowie zur Finanzierung gesundheitsfördernder Massnahmen verwendet.
Artikel [xyz + 1] (neu): Steuerliche Regelung
- Eine Steuer von 18% wird auf süssstoffhaltige und zuckerhaltige Getränke erhoben, die mehr als 6,25 g Zucker pro 100 ml enthalten.
- Eine Steuer von 10% wird auf süssstoffhaltige und zuckerhaltige Getränke erhoben, die weniger als 6,25 g Zucker pro 100 ml enthalten.
- Die Steuer wird auf Hersteller und Importeure von süssstoffhaltigen und zuckerhaltigen Getränken angewendet.
- Die Steuerpflicht gilt für alle Getränke mit zugesetztem Zucker sowie Getränke mit Zuckeraustauschstoffen.
Artikel [xyz + 2] (neu): Kennzeichnungspflicht
- Alle betroffenen Produkte sind mit Warnhinweisen zu versehen, um die Verbraucher auf die Gesundheitsrisiken aufmerksam zu machen.
- Die gut lesbaren Warnhinweise müssen in Form einer schwarzen Acht auf der Verpackung angebracht werden und die gesundheitlichen Risiken klar erkennbar machen.
- Die Grösse und Platzierung der Warnhinweise werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden festgelegt.
Artikel [xyz + 3] (neu): Kontrolle und Umsetzung
- Die Einhaltung der Steuerregelung und Kennzeichnungspflicht wird durch die zuständigen Bundesbehörden überprüft und durchgesetzt.
- Bei Verstössen gegen die Steuerpflicht oder die Kennzeichnungspflicht werden harte Sanktionen verhängt.
Artikel [xyz + 4] (neu): Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- Diese Verfassungsänderung tritt ein Jahr nach ihrer Annahme durch das Volk und die Stände in Kraft.
- Die Hersteller und Importeure erhalten eine Übergangsfrist von sechs Monaten zur Anpassung ihrer Produkte und Verpackungen an die neuen Regelungen.
Schlussbestimmungen:
Diese Verfassungsänderung dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Entlastung des Gesundheitssystems und der Senkung der Krankenkassenprämien. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung international bewährter Modelle wie in Chile und anderen Ländern mit einer Zuckersteuer sowie auf der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation.
Wir sind überzeugt, dass diese Massnahme einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gesundheit und zur Reduzierung der Krankenkassenprämien leisten wird. Daher bitten wir Sie, geschätzte Medien und Parteispitzen, diesen Vorstoss zu unterstützen und die Einführung einer Süssgetränkesteuer voranzutreiben und umzusetzen.
Inhalte stützen sich auf Recherchen mit ChatGPT und folgende Quellen:
- Überraschend viele Länder haben eine Zuckersteuer – das würde sie bringen
- Weltgesundheitsorganisation: Health diet
- Chile kämpft gegen Zucker, Salz und Kalorien
- Das strengste Land der Welt: So will Chile den Zucker vertreiben
- Mexico Zuckersteuer
[ Übersetzung auf andere Sprachen wird getätigt durch DeepL ]